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Sprachenzentrum

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Präsenzregelung in den Sprachkursen

Alle Sprachkurse, die vom Sprachenzentrum angeboten werden, sind Präsenzveranstaltungen auf dem Campus. Zu diesen besteht Präsenzpflicht, jedoch können sie 2–4 Mal unentschuldbar fehlen. Weitere Informationen finden Sie unten stehend.



1) ​Warum besteht Präsenzpflicht? Einklappen

Bei den Sprachkursen des Sprachenzentrums gilt Präsenzpflicht, da der Erwerb kommunikativer Kompetenz die aktive, handlungsorientierte Anwendung kommunikativer Fertigkeiten voraussetzt. Dies kann nur bei regelmäßiger Teilnahme gewährleistet werden. 

​2) Was ist der Unterschied zwischen "entschuldbarem "und "unentschuldbarem" Fehlen?Einklappen
  • Entschuldbares Fehlen: Fehltermine, die nicht planbar sind: Krankheit, Trauerfall, außerplanmäßige universitäre Pflichtveranstaltungen (Zusatztermine von Vorlesungen im Hauptfach). Letztere müssen allerdings durch die entsprechende Lehrkraft schriftlich bestätigt werden. Bitte verfassen Sie ggf. für ihn / sie einen vorformulierten Text. 

  • Unentschuldbares Fehlen: Fehlzeiten, die planbar (Pflichtpraktika (z. B. in der Biologie oder bei BWL)) sind, oder außeruniversitäre Veranstaltungen (Geburtstage, keine Lust, Hochzeiten, Urlaub, ...) betreffen. 

3) ​Wie oft darf ich fehlen um nicht von der Abschlussklausur ausgeschlossen zu werden?Einklappen
  • Unentschuldbares Fehlen: In 4-stündigen Grundkursen, die zweimal pro Woche stattfinden, darf an maximal 4 Sitzungen unentschuldbar gefehlt werden.  Bei 2-stündigen Kursen dürfen maximal 2 Sitzungen unentschuldbar verpasst werden. In den Blockkursen dürfen Sie unentschuldbar wie folgt fehlen:  Englisch: 1 Kurstag // Deutsch, Spanisch, Französisch, Italienisch: 2 Kurstage // afrikanische Sprachen: 2 Kurstage.

  • Entschuldbares Fehlen: Mit Nachweis (Attest)  

  •  ACHTUNG PFLICHTPRAKTIKUM: Wenn Sie wegen eines 3-wöchigen Pflichtpraktikums 3 (2 SWS-Kurs) bzw. 6 (4 SWS-Kurs) Sitzungen versäumen würden, muss dies im Voraus genehmigt werden (s. Punkt 4); danach dürfen Sie nicht mehr unentschuldbar fehlen. Freiwillige, nicht-curriculare Praktika werden allgemein nicht akzeptiert. 

4) ​Wo reiche ich die Nachweise ein?Einklappen

Das Attest oder die Bescheinigung reichen Sie bitte hier ein.

Ihr Anliegen wird geprüft und anschließend werden Sie und Ihre Sprachlehrkraft per Mail informiert.

5) Kann ich eine Ausnahme zur Präsenzpflicht bekommen?Einklappen

Nein, alle Studierenden, die einen Sprachkurs belegen, müssen ausreichend an den Sprachkursen teilnehmen. Das gilt auch für Gasthörende.

6) ​Wenn ich die 1. Sitzung des Kurses verpasse, zählt das schon als Fehltermin?Einklappen

Wenn Sie die erste Sitzung des Kurses verpassen und schon auf der Kursliste stehen, da Sie sich rechtzeitig angemeldet hatten, wird das Fehlen als unentschuldbar gewertet.

Sind Sie Nachrückerin oder Nachrücker (Warteliste, Late-Arrival) und haben deshalb die erste Sitzung verpasst, wird das Fehlen der ersten Stunde nicht gewertet. 

Bild Seegers-Träg


Noch Fragen?


Sollten Sie nach sorgfältiger Lektüre der oben stehenden Informationen noch Fragen haben, freuen wir uns über eine Mail unter Angabe Ihrer Matrikelnummer und Ihres Studiengangs.

Kontakt: sprachenzentrum@uni-bayreuth.de


Verantwortlich für die Redaktion: Robert Wolf

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