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Sprachenzentrum

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Anerkennung externer Leistungen

Bild Anerkennung externer Leistungen



Sie verfügen über Sprachkenntnisse und wollen sich diese anerkennen oder anrechnen lassen, dann beachten Sie bitte unbedingt die unten stehenden Informationen. Prinzipiell unterscheidet das Sprachenzentrum der UBT nämlich drei Fälle von Sprachvorkenntnissen.


(A) Vorkenntnisse in einer Sprache (offizielles Zertifikat, vor Studienbeginn)

Sie verfügen über zertifizierte Sprachvorkenntnisse, die Sie vor Ihrem Studienbeginn erworben haben, und möchten dank dieser Kursniveaus überspringen und nicht von null beginnen, dann lesen Sie hier weiter.

1) Welche offiziellen, standardisierten Zertifikate kann ich beim Sprachenzentrum einreichen?Einklappen

Folgende Zertifikate werden anerkannt:

  • Deutsch: TestDaF-Zertifikat, Zertifikat Goethe-Institut, IIK Bayreuth (nur A1), TELC, DSH
  • Englisch: Abiturzeugnis, IB, Cambridge, IELTS, TOEFL, UNIcert
  • Spanisch: DELE, SIELE, UNIcert
  • Italienisch: CELI, CILS, UNIcert
  • Französisch: DELF, UNIcert
  • Chinesisch: HSK-Prüfungen mit Zertifikaten ab Stufe 3, UNIcert
  • Russisch: Russian as a Foreign Language (ТРКИ), UNIcert, TELC
  • Portugiesisch: CAPLE, CELPE-BRAS, UNIcert
  • Alle anderen Sprachen: Bitte Email senden an sprachenzentrum@uni-bayreuth.de
2) Wie lange werden diese Zertifikate anerkannt?Einklappen

Das Sprachenzentrum erkennt diese Zertifikate nur an, wenn sie nicht älter als 2 Jahre sind.

3) Wo reiche ich diese Zertifikate ein?Einklappen
  • Bitte reichen Sie den Sprachnachweis über dieses Formular bis zum Ende der 1. Semesterwoche ein.
4) Was passiert nach dem Einreichen meines Zertifikats?1Einklappen

Nachdem Sie Ihren Nachweis hochgeladen haben, wird dieser von unseren Sprachverantwortlichen geprüft. Sollten Ihre Vorkenntnisse durch den Sprachverantwortlichen bestätigt werden, wird das Sekretariat des Sprachenzentrums Sie von den entsprechenden Kursen auf CampusOnline befreien, sodass Sie sich für den nächst höheren Kurs anmelden können. 

5) Muss ich noch ein mündliches Gespräch ablegen?Einklappen

Nein. Da es sich um standardisierte Prüfungen handelt, die von Expertinnen und Experten entworfen wurden, und alle vier Fertigkeiten prüfen, wird Ihr Sprachzeugnis pauschal akzeptiert.

​6) Ab wann kann ich mich für den nächst höheren Sprachkurs anmelden?Einklappen

Nachdem die oder der Sprachverantwortliche Ihr Niveau bestätigt hat, dauert es für gewöhnlich weniger als zwei Werktage, dass Sie sich für den nächst höheren Kurs über CMlife anmelden können.

7) Erhalte ich für den/die anerkannten Kurs/e auch ECTS?Einklappen

Da es sich um Kenntnisse handelt, die vor Ihrem Studienbeginn erworben wurden, können Sie dafür keine ECTS erhalten. Dieselbe Auskunft wird vom Sprachenzentrum und der Studierendenkanzlei erteilt.

(B) Vorkenntnisse in einer Sprache (nicht offiziell zertifiziert, vor Studienbeginn)

Sie verfügen über Vorkenntnisse in einer Sprache, die Sie vor Ihrem Studienbeginn erworben haben, besitzen aber kein offizielles Zertifikat, dann lesen Sie hier weiter. 

1) Welche weiteren Sprachnachweise kann ich beim Sprachenzentrum einreichen?Einklappen

Akzeptiert:

  • Sprachnachweise von anderen Hochschulen und Universitäten werden in der Regel nach mündlichem Gespräch akzeptiert.
  • Sprachnachweise von Kursen der Virtuellen Hochschule Bayern (VHB) werden nach mündlichem Gespräch akzeptiert.

Eventuell akzeptiert:

  • Abiturzeugnisse werden nicht pauschal akzeptiert, können aber zur Prüfung eingereicht werden. In Spanisch werden sie grundsätzlich nicht akzeptiert.

Nicht akzeptiert:

  • Sprachnachweise von VHS oder privaten Sprachschulen werden nicht akzeptiert. Bitte machen Sie einen Einstufungstest.
​2) Wie lange werden diese Sprachnachweise anerkannt?Einklappen

Das Sprachenzentrum erkennt diese Sprachnachweise nur an, wenn sie nicht älter als 2 Jahre sind.

3) Wo reiche ich diese Sprachnachweise ein?Einklappen
  • Bitte reichen Sie den Sprachnachweis über dieses Formular bis zum Ende der 1. Semesterwoche ein.
​4) Was passiert nach dem Einreichen meines Zertifikats?Einklappen

Nachdem Sie Ihren Nachweis hochgeladen haben, wird dieser von unseren Sprachverantwortlichen geprüft. Anschließend wird ein mündliches Gespräch mit Ihnen vereinbart. Sollten Ihre Vorkenntnisse durch den Sprachverantwortlichen bestätigt werden, wird das Sekretariat des Sprachenzentrums Sie von den entsprechenden Kursen auf CampusOnline befreien, sodass Sie sich für den nächst höheren Kurs anmelden können. 

​5) Muss ich noch ein mündliches Gespräch ablegen?Einklappen

Ja. Da es sich um nicht-standardisierte Prüfungen handelt, muss ein zusätzliches mündliches Gespräch erfolgen.

​​6) Ab wann kann ich mich für den nächst höheren Sprachkurs anmelden?Einklappen

Nachdem die oder der Sprachverantwortliche Ihr Niveau bestätigt hat, dauert es für gewöhnlich weniger als zwei Werktage, dass Sie sich für den nächst höheren Kurs über CMlife anmelden können.

​7) Erhalte ich für den/die anerkannten Kurs/e auch ECTS?Einklappen

Da es sich um Kenntnisse handelt, die vor Ihrem Studienbeginn erworben wurden, können Sie dafür keine ECTS erhalten. Dieselbe Auskunft wird vom Sprachenzentrum und der Studierendenkanzlei erteilt.

(C) Erwerb von Sprachkenntnissen während des Studiums

Sie haben Sprachkenntnisse während Ihres Studiums an der UBT, zum Beispiel im Rahmen eines Auslandssemesters, erworben, dann lesen Sie hier weiter.

​1) Welche Sprachkenntnisse kann ich mir anrechnen lassen?Einklappen

Pauschal können keine Sprachkenntnisse, die Sie während des Studiums erworben haben, anerkannt werden und werden deshalb immer einer Prüfung durch unsere Sprachverantwortlichen unterzogen.

Folgende erworbene Sprachkenntnisse während des Studiums werden eventuell anerkannt:

  • Auslandssemester/Auslandsaufenthalt im Zielsprachenland (mindestens 3 Monate)
  • Sprachkurse während eines Auslandssemesters
  • Ferienintensivkurse an einer anderen Universität
  • Ein englischsprachiges Praktikum (Unternehmen, Kanzlei) kann auch angerechnet werden, wenn Vorgesetzte bestätigen, dass auch die Praktikantin oder der Praktikant schriftliche Aufgaben/Korrespondenz erledigt hat.   
2) Wo reiche ich diese Sprachnachweise ein?Einklappen
  • Bitte reichen Sie den Sprachnachweis über dieses Formular ein.
3) Was passiert, nachdem ich meinen Nachweis hochgeladen habe?Einklappen

Nachdem Sie Ihren Nachweis hochgeladen haben, wird dieser von unseren Sprachverantwortlichen geprüft. Eventuell wird in derselben Woche noch ein persönliches Gespräch mit Ihnen vereinbart. Sollten Ihre Vorkenntnisse durch den Sprachverantwortlichen bestätigt werden, wird das Sekretariat des Sprachenzentrums Sie von den entsprechenden Kursen auf CampusOnline befreien, sodass Sie sich für den nächst höheren Kurs anmelden können. 

4) Ab wann kann ich mich für den nächst höheren Sprachkurs anmelden?Einklappen

Nachdem die oder der Sprachverantwortliche Ihr Niveau bestätigt hat, dauert es für gewöhnlich weniger als zwei Werktage, dass Sie sich für den nächst höheren Kurs über CMlife anmelden können.

5) Erhalte ich für den/die anerkannten Kurs/e auch ECTS?Einklappen

Nachdem die Sprachkenntnisse vom Sprachenzentrum anerkannt wurden, entscheidet das Prüfungsamt in einem zweiten Schritt anhand Ihrer Studienordnung, ob Sie sich die ECTS-Punkte des Kurses als Studienleistung anrechnen lassen können. In den Studiengängen, die ein (Wahl)Pflichtmodul Fremdsprache enthalten, können extern erworbene Fremdsprachenkenntnisse in der Regel mit ECTS-Punkten – aber ohne Note – angerechnet werden.

Bild Seegers-Träg


Noch Fragen?


Sollten Sie nach sorgfältiger Lektüre der oben stehenden Informationen noch Fragen haben, freuen wir uns über eine Mail unter Angabe Ihrer Matrikelnummer und Ihres Studiengangs.

Kontakt: sprachenzentrum@uni-bayreuth.de


Verantwortlich für die Redaktion: Redaktion Sprachenzentrum

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